Arbeitende Kinder richten Beschwerde gegen die ILO an den UN-Kinderrechtsausschuss

Die Lateinamerikanische und Karibische Bewegung arbeitender Kinder (MOLACNATs) hat sich am 11. November mit einer Beschwerde gegen die Verletzung der Kinderrechte an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes gewandt. Anlass ist die IV. Weltkonferenz über die nachhaltige Ausrottung der Kinderarbeit, die die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) vom 14. bis 16. November in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires veranstaltete. Der Antrag der Kinder, an dieser Konferenz teilzunehmen, war mit dem „Argument“ abgelehnt worden, ihre Anwesenheit gefährde die „Sicherheit“, da sie noch nicht 18 Jahre alt seien.

In der Beschwerde merken die Kinder dazu an:

„Ohne die Gründe für eine solche Verletzung unserer Rechte vollständig zu verstehen, fragen wir uns: Wollen sie uns beschützen oder wollen sie sich vor uns schützen? Könnte es sein, dass sie nicht hören wollen, was wir zu sagen haben? Es erscheint uns schwerwiegend, dass uns als Menschen, über die gesprochen wird, die Teilnahme verweigert wird.“

Die Kinder wenden sich an den UN-Ausschuss „im Vertrauen darauf, dass Sie unsere Worte wertschätzen und berücksichtigen werden“. Neben dem Artikel 12, der Kinder die freie Meinungsäußerung und die gebührende Berücksichtigung des Kindeswillens garantiert, sehen sie auch andere Rechte der Kinderrechtskonvention verletzt, wie das Recht, nicht diskriminiert zu werden (Artikel 2). Außerdem verstoße die ILO mit ihrer Mindestalter-Konvention 138 gegen den Artikel 32 der Kinderrechtskonvention, der Kindern zusichert, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden.

„Dieser Artikel verbietet nicht generell unsere Arbeit, sondern garantiert uns das Recht auf Schutz vor wirtschaftliche Ausbeutung in allen Aktivitäten, die unserer Bildung, Gesundheit oder körperlichen, geistigen, moralischen oder sozialen Entwicklung schaden können. Dass wir das Recht haben, vor den wirtschaftlichen Aktivitäten, die uns schaden könnten, geschützt zu sein, bedeutet, dass es Arbeitsformen gibt, die nicht mit Ausbeutung gleichzusetzen sind. Die ILO verlangt jedoch in Verletzung dieses Rechts weltweit das Verbot jeglicher Art von Arbeit aus dem einfachen Grund, kein 'Mindestalter' zu haben.“

Die Kinder betonen in ihrer Beschwerde, es sei unabhängig von ihrem Alter notwendig, „genau zu unterscheiden zwischen wirtschaftlicher Ausbeutung und Arbeit als einer Tätigkeit, die Güter und Dienstleistungen produziert, die für uns, unsere Familien und die Gesellschaft lebenswichtig sind. Wir kämpfen mit unseren Organisationen gegen jede Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch, aber wir glauben, dass allgemeine Verbote nicht dazu dienen, uns vor all diesen Übeln zu schützen. Stattdessen hoffen wir, durch positive Maßnahmen in diesem Kampf und in unseren Bemühungen, unseren Familien zusätzlich zum Lernen und Spielen zu helfen, unterstützt zu werden.“

Die Kinder weisen darauf hin, dass die bloße Festlegung von Mindestaltern dazu geführt habe, Tausende von arbeitenden Kindern in die Illegalität zu drängen, sie mit repressiven Maßnahmen zu verfolgen, zu diskriminieren und ihnen jeglichen Schutz zu verweigern. Mit solchen pauschalen Maßnahmen werde auch die Arbeit der Kinder in den indigenen Gemeinschaften diskriminiert. „Die Arbeit, die wir dort leisten, ist keinesfalls eine Beschäftigung unter ausbeuterischen Bedingungen: Es sind wirtschaftliche Aktivitäten der Gemeinschaft. Das Verbot, das die ILO uns auferlegt, beeinträchtigt unser Recht (insbesondere von uns Kindern und Jugendlichen indigener Herkunft), ein eigenes kulturelles Leben zu führen.“

Abschließend fragen die Kinder in ihrer Beschwerde: „Ist es nicht eine Ungerechtigkeit, dass wir das Recht haben, unsere Meinung zu äußern, gehört zu werden und uns an den Entscheidungen zu beteiligen, die uns betreffen, aber dass wir uns nicht entscheiden können, ob wir arbeiten wollen? Dass wir unsere Meinung nicht den Institutionen mitteilen können, die dazu da sind, die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu gewährleisten? Und dass wir nicht bei der Gestaltung der öffentlichen Politik berücksichtigt werden, mit der unsere Rechte geschützt und gefördert werden sollen?“

Sie geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass der Ausschuss ihrer Beschwerde Beachtung schenkt. „Unser Vertrauen in die Menschheit führt uns zu der Überzeugung, dass Sie uns zuhören werden, dass Sie uns als kundige Gesprächspartner betrachten, dass Sie unsere Worte und Gefühle ernst nehmen.“

Aktualisiert: 15.11.2017